Green, Simon (1999) Ausländer, Einbürgerung und Integration: Zukunftsperspektive der europäischen Unionsbürgerschaft? = Foreigners, Nationalization and Integration: Future Perspectives of European Citizenship? ZEI Discussion Papers: 1999, C 42. [Discussion Paper]
Abstract
[Introduction]. In den letzten Jahren hat die Diskussion um das Wesen und die Zukunft der Staatsbürgerschaft bzw. des Staatsangehörigkeitsrechts innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) stark zugenommen1. In Frankreich läßt sich diese Kontroverse bis hin zur französischen Revolution zurückverfolgen, während in Großbritannien das Ende der Kolonialära den Anfang dieser Debatte darstellt. Dagegen wurde Einbürgerung in Deutschland erst Ende der 70er Jahre zum politischen Thema, und erst ab der Wiedervereinigung wird ernsthaft über eine Neufassung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts nachgedacht. Insgesamt läßt sich feststellen, daß die Staatsangehörigkeit als politisches Thema sich bis Mitte der Achtziger Jahre in allen Mitgliedsstaaten durchgesetzt hatte. Jedoch hängt das Aufkommen dieser Debatte in fast allen Fällen mit der Einwanderung zusammen, einem der wichtigsten Phänomene der Nachkriegszeit. Durch die Einwanderung hat sich die Zusammensetzung der Nationalstaaten in Europa grundlegend verändert: 1995 lebten fast 18 Millionen Ausländer2 in EU-Staaten, die fast 5% der Gesamtbevölkerung der EU darstellen (Schaubild 1). Konzeptionen der Staatsangehörigkeit bzw. Staatsbürgerschaft, sowohl rechtliche wie auch ideologische, mußten diese Entwicklung zur Kenntnis nehmen und sich verändern. Daher ging es nicht mehr nur darum, die Staatsbürgerschaft nach innen hin zu definieren und zu vollenden (indem z.B. das Wahlrecht inzwischen ab 18 statt ehemals 21 Jahren vergeben wird), sondern gleichzeitig die Identität der nationalen Gemeinschaft nach außen hin festzulegen. Denn die Staatsangehörigkeit stellte schon immer eine Abgrenzung , eine Art "Closure" (Brubaker, 1992), gegenüber anderen Völkern und anderen Ländern dar. Seit 1945 rückt aber immer mehr die Frage der Durchlässigkeit dieser Abgrenzung in den Vordergrund, in anderen Worten die Frage, unter welchen Bedingungen Einwanderer eingebürgert werden und die volle Staatsbürgerschaft erlangen.
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