Kux, Stephan (1998) Zwischen Isolation und autonomer Anpassung: Die Schweiz im integrationspolitischen Abseits? = Between Isolation and Autonomous Adaptation: Switzerland Absent in the Policies of Integration? ZEI Discussion Papers: 1998, C 3. [Discussion Paper]
Abstract
[From the Introduction]. Seit den frühen siebziger Jahren wurde in der Schweiz der Frage der europäischen Integration nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Die Beziehungen zur Wirtschaftsgemeinschaft waren formell im bilateralen, sektoriellen Freihandelsabkommen geregelt. Die Wirtschaftsbeziehungen waren weitgehend problemlos und wurden schrittweise angepasst. Mit den anderen EFTA-Staaten Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Schweden beteiligte sich die Schweiz am sogenannten Luxemburger Prozess. Hochrangige Beamte der Kommission, der EG- und der EFTA-Mitgliedstaaten erkundeten die Möglichkeit, die Freihandelsabkommen inhaltlich auszuweiten und eine Art Europäischen Wirtschaftsraum ins Leben zu rufen. Damals gestalteten sich die Beziehungen zwischen den beiden Organisationen relativ ausgeglichen. Das Handelsvolumen zwischen EG und EFTA war wesentlich grösser als dasjenige mit den USA und Japan zusammen. Das neue Momentum in der europäischen Integration, das mit der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Binnenmarktprogramm entstand, gefährdete jedoch den institutionellen und substantiellen Status quo. Die EFTA-Staaten fürchteten, vom Binnen-Stephan Kux markt ausgeschlossen zu werden und den Kontakt zu den wichtigsten politischen Partnern zu verlieren. Gleichzeitig wurde der Binnenmarkt begrüsst, da er die Möglichkeit bot, das Verhältnis EFTA-EG neu zu gestalten. 1989 lud der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors die EFTA-Staaten formell ein, sich an einem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu beteiligen, einer neuen Assoziierung zwischen EG- und EFTAStaaten, welche die meisten Aspekte des Binnenmarktes abdeckt. Im gleichen Jahr begannen die Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen. Die Verhandlungen fielen in eine Periode des tiefgreifenden Wandels in der politischen Landkarte Europas. Diese Veränderungen beeinflussten nicht den Gang der Verhandlungen, jedoch die Beurteilung derer Ergebnisse. Noch bevor der EWR-Vertrag ratifiziert wurde und 1994 in Kraft trat, stellten zuerst Österreich, dann auch Finnland, Norwegen und Schweden ein Beitrittsgesuch. Dem schloss sich der Schweizer Bundesrat im Frühjahr 1992 an
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